Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Einheitliche Lieferschwelle für alle EU-Länder
Ab Juli 2021 gilt für alle EU-Länder eine einheitliche Lieferschwelle von insgesamt 10.000 €. (Bisher lag diese Schwelle – je Land – zwischen 35.000 € und 100.000 €). Wird diese Lieferschwelle nicht überschritten, bleiben die allgemeinen Ortsregelungen für bewegte Lieferungen bestehen.
Fernverkauf- statt Versandhandelsregelung
Bei einer Überschreitung der Lieferschwelle von 10.000 € - oder auf Antrag des Steuerpflichtigen - tritt künftig die sogenannte Fernverkaufsregelung in Kraft. Wie auch bei der Versandhandelsregelung ist der Ort der Lieferung nach § 3c UStG dort, wo sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung befindet.
Vereinfachung durch das OSS-Verfahren
Eine Erleichterung im Meldewesen bietet künftig das OSS (One-Stop-Shop-Verfahren). Denn nach der Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) können deutsche Unternehmen dort sämtliche Fernverkäufe in alle Länder, in denen die Lieferschwelle überschritten wird, angeben und die fälligen Umsatzsteuerbeträge direkt entrichten. Diese Beiträge werden dann direkt an die entsprechenden Bestimmungsländer weitergeleitet.
Microsoft Dynamics® 365 Business Central
Je nach aktueller Einrichtung Ihres ERP-Systems können all diese umsatzsteuerlichen Änderungen auch Anpassungen für die Geschäftsprozesse in Ihrem ERP-System nach sich ziehen. Gehen Sie davon aus, die neuen Lieferschwellen zu überschreiten, sind Anpassungen in der MwSt.-Buchungsmatrix und der MwSt.-Abrechnung nötig. Gerne helfen wir Ihnen bei einem individuellen Beratungsgespräch, den Handlungsbedarf für Ihr System zu ermitteln und Sie bei der Umsetzung zu begleiten.